Die aktuelle Situation hat weiterhin Auswirkungen auf das Vereinsleben: Seit dem 16.03.2020 sind Zusammenkünfte in Vereinen untersagt. Zum aktuellen Zeitpunkt können daher keine Mitgliederversammlungen oder Gremiensitzungen als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.

Der Gesetzgeber hat daher im Gesetz zur Abmilderungen der Folgen der Covid-19-Pandemie Erleichterungen für Vereine und Stiftungen geschaffen. Die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz der Mitglieder wird bis zum Ende des Jahres 2021 auch ohne entsprechende Satzungsregelungen ermöglicht. Die Fassung von Beschlüssen außerhalb von Versammlungen ist unter erleichterten Bedingungen zulässig. Außerdem bleiben bestimmte Organe vorübergehend im Amt, selbst wenn die Amtsperiode formal abgelaufen wäre.

In einer Handreichung und einem Merkblatt hat der Bundesverband die wichtigsten rechtlichen Konsequenzen und praktischen Hinweise für die AWO-Gliederungen zusammengestellt. In dem AWO-internen Mitgliederhandbuch finden sich weitere relevante Informationen und ein Praxisleitfaden zu virtuellen AWO-Zusammenkünften.

Hier geht es zur Handreichung auf der Seite des AWO Bundesverbandes