Berlin, 04. September 2018. Auf der morgigen Tagesordnung des Bundeskabinetts steht die Verschärfung der Mietpreisbremse. Wie nötig das ist, zeigen die heutigen Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Zahl der Wohngeldempfänger. Demnach benötigen fast 600.000 Haushalte staatliche Unterstützung, um ihre Miete bezahlen zu können.
Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller, doch die eigene Miete zahlen, können offensichtlich immer weniger Menschen. Ohne eine funktionierende Mietpreisbremse wird die Zahl derjenigen, die Wohngeld benötigen immer weiter steigen.

Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“*

Gegenwärtig wird bezahlbarer Wohn¬raum mit guter infrastruktureller Anbindung in deutschen Groß- und Studentenstädten für immer mehr Menschen und vor allem für Familien kaum mehr erschwinglich. „In vielen Großstädten bedeutet eine volle Berufstätigkeit noch lange nicht, auch seine Miete zahlen zu können“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende.“ In Sachen Wohngeld fordert Wolfgang Stadler: „Wer seine Wohnkosten nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, benötigt einen verlässlichen staatlichen Zuschuss.
Eine Erhöhung allein reicht aber nicht aus. Wichtig wären vielmehr eine Entlastung bei den Heizkosten und auch eine dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Preisentwicklung.“ So leben besonders einkommensschwache Mieter häufig in unsanierten Häusern mit besonders hohen Heizkosten. Diese sind in den letzten Jahren so rasant gestiegen, dass Geringverdienende spätestens im nächsten richtig kalten Winter, vor finanziellen Problemen stehen werden.

Das zweite wichtige Instrument gegen immer teureren Wohnraum ist nach Ansicht der AWO eine wirksame Mietpreisbremse. In diesem Sinne fordert Wolfgang Stadler vor allem drei Maßnahmen: „Die Ausnahmeregelungen abschaffen, den Vermieter zur Auskunft über die Vormiete verpflichten und Verstöße zu sanktionieren.“ Nach Ansicht der AWO beeinträchtigen die vielen Ausnahmeregelungen, die einen Mietanstieg um mehr als 10 Prozent erlauben, die Wirkung der Mietpreisbremse erheblich. Darüber hinaus muss die Wirkung der Mietpreisbremse durch Einführung von Informationspflichten des Vermieters zu Mietbeginn verbessert werden. Genauso wichtig ist es aber, Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremsenregelungen halten in das Gesetz aufzunehmen.
Die AWO sieht in einem verstärkten sozialen Wohnungsbau eine wichtige Möglichkeit, auch Haushalte mit niedrigen Einkommen mit modernem Wohnraum zu versorgen. „Die öffentlichen Investitionen müssen verstärkt wer¬den. Darüber hinaus gilt, es den Bestand an Sozialwohnungen zu erhalten. Dafür müssen Kommunen die ausgelaufenen Bindungen zurückkaufen und eindeutige Zweck¬bindungen für die soziale Wohn-/Mietraumförderung zu vereinbaren, damit eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur auch räumlich ermöglicht wird.“

*Die AWO hat mit „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ ein Papier mit ihren Positionen zum Thema Wohnen erarbeitet.