Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen dieser Barrierefreiheitserklärung geben wir einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).Angaben zum Dienstleistungserbringer
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Rheinland e.V.Dreikaiserweg 4
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Der AWO Blog ist ein redaktionelles Online-Angebot der Arbeiterwohlfahrt und dient der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Information und Kommunikation. Diese Erklärung bezieht sich auf sämtliche über die Website www.awo-blog.info veröffentlichten Inhalte. Die Dienstleistung wird bundesweit in digitaler Form angeboten.Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über die Website www.awo-blog.info werden regelmäßig Beiträge, Interviews, Meinungsartikel und Hintergrundberichte zu sozialen Themen, zur Arbeit der Arbeiterwohlfahrt sowie zu gesellschaftspolitischen Entwicklungen veröffentlicht. Die Inhalte richten sich an Interessierte, Mitglieder, Mitarbeitende und die breite Öffentlichkeit. Nutzerinnen und Nutzer können die Inhalte lesen, teilen und sich informieren. Die Nutzung der Website erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken; eine Registrierung oder kommerzielle Nutzung ist nicht vorgesehen.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vereinbar.Folgende Teile, Inhalte oder Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die Website www.awo-blog.info ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen:
- Eingebettete Videos verfügen nicht durchgängig über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Einige ältere PDF-Dateien, wie angehängte Broschüren oder Positionspapiere, sind nicht vollständig für Screenreader optimiert.
- Die vollständige Tastaturbedienbarkeit ist bei einzelnen eingebetteten oder externen interaktiven Elementen nicht in allen Fällen gewährleistet.
Barrierefreie Alternativen
- Textliche Zusammenfassungen von Videoinhalten können auf Anfrage bereitgestellt werden.
- Für nicht barrierefreie PDF-Dokumente können auf Anfrage barrierefreie Alternativen, wie Fließtextversionen, zur Verfügung gestellt werden.
- Die Inhalte des Blogs können unabhängig vom Layout über browserinterne Lese- oder Druckfunktionen barrierearm dargestellt werden.
- Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen oder Feedback stehen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
- Das eingesetzte Barrierefreiheits-Widget bietet zusätzliche individuelle Einstellungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Nutzbarkeit.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsplanung
- Die barrierefreie Nachbearbeitung bestehender PDF-Dokumente erfolgt schrittweise.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit einzelner Komponenten befinden sich in Planung.
- Für bestehende Videoinhalte wird eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung geprüft.
- Neue Inhalte werden soweit möglich bereits barrierearm erstellt und veröffentlicht.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde auf Grundlage einer internen Prüfung erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen der Website, der angebotenen Inhalte oder der rechtlichen Anforderungen aktualisiert.Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung.Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Rheinland e.V.
Dreikaiserweg 4
56068 Koblenz
E-Mail: in**@***********nd.de
Telefon: 02 61 / 30 06-0
Website: https://awo-blog.info/