Blog der AWO Rheinland

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Rheinland e.V.
Dreikaiserweg 4
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Der AWO Blog ist ein redaktionelles Online-Angebot der Arbeiterwohlfahrt und dient der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Diese Erklärung bezieht sich auf die über die Website www.awo-blog.info veröffentlichten Inhalte. Die Dienstleistung wird bundesweit online angeboten.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website www.awo-blog.info veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge, Interviews, Meinungen und Hintergrundberichte zu Themen aus dem sozialen Bereich, zur Arbeit der AWO sowie zu aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen. Die Beiträge richten sich an Interessierte, Mitglieder, Mitarbeitende und die breite Öffentlichkeit. Nutzer*innen können über die Website Beiträge lesen, teilen und sich über zentrale Themen der AWO informieren. Die Nutzung erfolgt ausschließlich informativ; es gibt keine Registrierungspflicht oder kommerzielle Funktionen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Die Website www.awo-blog.info ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte/Funktionen:
– Eingebettete Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
– Einige ältere PDF-Dateien (z. B. angehängte Positionspapiere oder Broschüren) sind nicht vollständig für Screenreader optimiert.
– Die vollständige Tastaturbedienbarkeit ist auf bestimmten interaktiven Elementen (z. B. in eingebetteten Social-Media-Inhalten) nicht durchgängig gewährleistet.

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit ist auf der Website ein Barrierefreiheits-Widget eingebunden. Dieses bietet Nutzer*innen individuelle Einstellungsmöglichkeiten, wie z. B. erhöhte Kontraste, größere Schriftgrößen, Fokus-Anzeige oder Vorlesefunktionen.

Barrierefreie Alternativen

– Auf Anfrage stellen wir Zusammenfassungen zu Videoinhalten in Textform zur Verfügung.
– Bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten bieten wir auf Anfrage barrierefreie Alternativen (z. B. Fließtextversionen) per E-Mail an.
– Inhalte des Blogs können unabhängig vom Design barrierearm über den Druck- oder Lesemodus der Browser dargestellt werden.
– Kontaktmöglichkeiten (z. B. für Rückfragen oder Feedback) stehen auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
– Zusätzlich setzen wir ein Barrierefreiheits-Widget ein, das Nutzer*innen erweiterte Einstellungsmöglichkeiten bietet – etwa zur Anpassung von Schriftgrößen, Farben, Kontrasten, Fokus-Hervorhebung sowie zur Nutzung einer integrierten Vorlesefunktion.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

– Die barrierefreie Nachbearbeitung von PDF-Dokumenten erfolgt sukzessive bis Ende 2025.
– Verbesserungen in der Tastaturbedienbarkeit einzelner Komponenten sind für Frühjahr 2026 geplant.
– Für bestehende Videos ist eine nachträgliche Untertitelung bzw. textliche Ergänzung bis Mitte 2026 vorgesehen.
– Neue Inhalte werden – soweit möglich – bereits barrierearm produziert und veröffentlicht.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 30.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 28.05.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Rheinland e.V.
Dreikaiserweg 4
56068 Koblenz

E-Mail: info@awo-rheinland.de

Telefon: 02 61 / 30 06-0

Link zur Website: https://awo-blog.info/

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