Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen homosexueller Handlungen verurteilten Personen in Kraft getreten. Das Gesetz hebt strafrechtliche Urteile auf, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund der (alten Fassungen der) §§ 175, 175a StGB bzw. des § 151 StGB-DDR ergangen sind. Für die erlittenen Strafen können Entschädigungen beantragt werden. Das Bundesamt für Justiz informiert in einem Flyer über das Vorgehen.

Das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2443 ff.).

Das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen ist nach heutigem Verständnis grundrechts- und menschenrechtswidrig. Ziel des Gesetzes ist es daher, den Betroffenen den Strafmakel zu nehmen, mit dem sie bisher wegen ihrer Verurteilung leben mussten (Bundesratsdrucksache 262/17). Das Bundesamt für Justiz, und hier das Fachreferat III 6, ist für die Auszahlung der Entschädigungsleistungen an die Betroffenen zuständig und wurde damit beauftragt, das Gesetz einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Um einen möglichst großen Kreis an Betroffenen, meist Angehörige der Generation 65+, zu erreichen, bietet sich nach hiesigen Recherchen u. a. auch eine Auslegung der Flyer in den Geschäftsstellen der Arbeiterwohlfahrt sowie den Ihnen angeschlossenen Verbänden und Vereinen an.

Zu diesem Zwecke wurden ansprechende Informationsflyer mit dem Thema „Rehabilitierung nach dem StrRehaHomG“ (Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen) seitens des Bundesamts für Justiz entworfen.

Den betreffenden Informationsflyer erhalten Sie hier….

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz…