Betreuungsverein Altenkirchen
Wichtige Informationen
Hier finden Sie viele Informationen zu unseren Vereinen in Altenkirchen und Umgebung.
- Die Gründungsversammlung findet am 14. August 1992 in Betzdorf statt.
- Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt am 12. November 1992.
- Nach Ausscheiden der hauptamtlichen Mitarbeiterin übernimmt Herr Dipl. Heilpäd., Dipl. Soz. päd. Holger Ließfeld am 01. April 1994 die Aufgaben im Betreuungsverein.
- 1997 übernimmt Holger Ließfeld die Geschäftsführung.
- Der AWO Betreuungsverein Altenkirchen e.V. hat sich über die Jahre stetig weiterentwickelt
- Link zur Geschichte → www.awo-ak.org
- Betreuungsrecht
- Führung von rechtlichen Betreuungen
- Beratungen zu vorsorgenden Verfügungen
- Begleitung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer*innen
- Pflegeschaften für Erwachsene
- Familienhilfen nach dem BGB
- Vormundschaften
- Pflegschaften
- Führung von rechtlichen Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften
- Inhausschulungen zum Betreuungsrecht
- Bereitstellung aktueller Informationen über unsere Internetpräsenz www.awo-ak.org sowie unter facebook.com/BTV.AWO
- Umfangreicher Handapparat zu Fachliteratur rund um das Betreuungsrecht und anverwandten Disziplinen
- Begleitung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten
- Begleitung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer*innen und Ratsuchenden
- Bereitstellung aktueller Informationen über die Internetpräsenz www.ehrenamt-im-netz.de
- Kooperation mit dem Hospizverein Altenkirchen e.V.
- Link zum Ehrenamt -> www.ehrenamt-im-netz.de
Die Betreuungsvereine der AWO im Landkreis Altenkirchen, bieten Hochschulabsolventen ein breites Spektrum an Arbeitsfeldern im Bereich der Sozialen Arbeit an den Standorten Altenkirchen und Betzdorf.
Die Arbeit in einem homogenen Team von derzeit 10 Mitarbeiter*innen, einem hohen Maß an Organisationsfähigkeit und einem selbstbestimmten Arbeiten sind die Grundpfeiler für die unterstützende Tätigkeit der betreuten Personen.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit in den Bereichen der rechtlichen Betreuung für Erwachsene (§§ 1896 ff. BGB), sowie in der Führung von Vormundschaften (§§ 1773 ff. BGB) und Pflegschaften (§§ 1909 ff. BGB) für Minderjährige.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbungen.
Kontakt:
Betreuungsverein der AWO Altenkirchen e.V.
Dr. Holger Ließfeld
Kölner Straße 23
57610 Altenkirchen
Die Arbeiterwohlfahrt kämpft mit ehrenamtlichem Engagement und professionellen Dienstleistungen für eine sozial gerechte Gesellschaft.
- Wir bestimmen — vor unserem geschichtlichen Hintergrund als Teil der Arbeiterbewegung — unser Handeln durch die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.
- Wir sind ein Mitgliederverband, der für eine sozial gerechte Gesellschaft kämpft und politisch Einfluss nimmt. Dieses Ziel verfolgen wir mit ehrenamtlichem Engagement und professionellen Dienstleistungen.
- Wir fördern demokratisches und soziales Denken und Handeln. Wir haben gesellschaftliche Visionen.
- Wir unterstützen Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten und fördern alternative Lebenskonzepte.
- Wir praktizieren Solidarität und stärken die Verantwortung der Menschen für die Gemeinschaft.
- Wir bieten soziale Dienstleistungen mit hoher Qualität für alle an.
- Wir handeln in sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und internationaler Verantwortung und setzen uns nachhaltig für einen sorgsamen Umgang mit vorhandenen Ressourcen ein.
- Wir wahren die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit unseres Verbandes; wir gewährleisten Transparenz und Kontrolle unserer Arbeit.
- Wir sind fachlich kompetent, innovativ, verlässlich und sichern dies durch unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Leitbild der AWO Betreuungsvereine im Rahmen des AWO Fachverbandes Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.
- Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) trägt seit der grundlegenden Gesetzesreform von 1992 mit ihren bundesweit tätigen Betreuungsvereinen wesentlich dazu bei, den Geist und Inhalt des Betreuungsgesetzes in die rechtliche, soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen. Grundlage dieses Handelns und Wirkens sind die Leitsätze und das Leitbild der AWO. Das besondere Engagement der Betreuungsvereine der AWO steht unter dem Motto: „Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben“.
- Darunter verstehen die Betreuungsvereine der AWO ihr spezielles Wirken in der Stärkung des Ehrenamtes. Das ehrenamtliche Engagement, sowohl für Familienangehörige als auch für „fremde“ Menschen, wird aber vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Wertewandel zukünftig nur über verstärkte fachlich qualifizierte Begleitung und Anleitung zu halten sein. Den Betreuungsvereinen kommt hierbei die Schlüsselrolle zu.
- Ebenso stellen wir über die Beschäftigung von Vereinsbetreuerinnen und -betreuern mit entsprechender Qualifikation sicher, dass Betroffene nicht alleine bleiben, wenn keine Person im Ehrenamt bereit oder in der Lage ist, die gesetzliche Vertretung wahrzunehmen.
1.1 Definition der rechtlichen Betreuung
- Die Würde des Menschen sowie Gleichstellung und Inklusion sind im Recht verankert und zählen zu seinen Grundrechten. Es gehört zum gesellschaftlichen Auftrag, Menschen die Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen und sie zu unterstützen. Dies erfordert die respektvolle Wahrnehmung eines jeden Menschen als individuelle Persönlichkeit. Deshalb ist die rechtliche Betreuung ein Instrument, um Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit / Behinderung in unserer Gesellschaft gleichzustellen. Somit bekommen Betroffene einen Betreuer/eine Betreuerin zur Seite gestellt, deren Aufgabe darin besteht, das Wohl der Betreuten zu vertreten, und zwar auf der Grundlage ihrer gesamten Lebenszusammenhänge.
1.2 Betreuungsvereine und ihre Strukturqualität
- Vereine bilden seit der Reform des Vormundschaftsrechts einen unverzichtbaren Bestandteil im Betreuungswesen. Durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Betreuungsvereine ist gewährleistet, dass qualifiziertes Personal in allen Bereichen tätig ist. Die Betreuungsvereine haben Strukturen geschaffen, die ein effektives und effizientes Handeln ermöglichen. Sie sind durch Mitarbeit in verschiedenen örtlichen Gremien an Hilfesystemen beteiligt.
1.3 Berufliche Qualifikation
- Unsere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Rechtsbereich, im Gesundheitswesen, über Krankheitsbilder und Therapieformen, psychologisches und psychiatrisches Grundwissen sowie Kenntnisse über pädagogische Methoden. Darüber hinaus erfordert Betreuungsarbeit ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie die Fähigkeit, sich in viele andere Bereiche innerhalb kürzester Zeit einarbeiten zu können, da die Individualität eines jeden Betreuten jederzeit neue Aufgabenstellungen hervorrufen kann.
Aus diesen Gründen ist ein abgeschlossenes Studium im sozialen, psychologischen oder juristischen Bereich die beste Voraussetzung, um den Anforderungen im Sinne der Betreuten gerecht werden zu können. - Die Betreuungsvereine der AWO in Rheinland-Pfalz und dem Saarland leisten ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung und Weiterentwicklung der wegweisenden Ideen des Betreuungsrechts.
Die Qualität unserer Arbeit wird durch folgende Leitsätze bestimmt:
- Unser Handeln und Wirken orientiert sich an den Werten der Arbeiterwohlfahrt. Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bilden unsere Grundlagen.
- Unsere Arbeit zeichnet sich durch Wertschätzung, Respekt und empathisches Verhalten aus.
- Die AWO Betreuungsvereine stehen für eine qualitativ hochwertige Arbeit.
- Wir pflegen einen professionellen und kontinuierlichen Austausch mit unseren Kooperationspartnern.
- Unsere Ressourcen setzen wir zielgerichtet, verantwortungsvoll und nachhaltig ein.
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