Not macht erfinderisch. Zu Beginn der Corona-Krise wurde aufgrund der Ausgangsbeschränkung für unsere BewohnerInnen zu deren Schutz jeweils ein Zaun an den offenen Enden des Gartens errichtet. Der Zaun wurde schon bald als Ort der Kontaktaufnahme zwischen BewohnerInnen und deren Angehörige, die die Einrichtung nicht betreten dürfen, genutzt.

Mittlerweile wurde in einer erneuten Landesverodnung das Besuchsrecht für Angehörige in Pflegeeinrichtungen neu geregelt. Demnach ist ein Besuch der BewohnerInnen durch ihre nächsten Angehörigen in der Einrichtung – unter Einhaltung der Hygiene- und Kontaktregeln- zu ermöglichen.

Zusätzlich zu den Treffen am Zaun sind nun deshalb auch Besuche innerhalb unserer Einrichtung möglich. Zu diesem Zweck wurden zwei ehemalige Bewohnerzimmer zu Besucherräumen umgestaltet. Diese Zimmer sind für die Angehörigen direkt über den Parkplatz zu erreichen. Das heißt, ein Betreten der Einrichtung ist nicht erforderlich und somit kann der Schutz unserer BewohnerInnen auch trotz Besuchern in diesen Räumlichkeiten weiterhin gewährleitet werden.

Die Einteilung der Besuchszeiten wird durch den Sozialdienst und die Verwaltung, die Begleitung der BewohnerInnen zum Besucherzimmer auch durch Pflege – und Betreuungspersonal organisiert.